
Über ein Jahrzehnt durften wir als Verein "Die Speermaechtigen e. V." und Veranstalter mit dem beliebten Mittelaltermarkt GERMARES, dem Mittelaltermarkt beim Festungsfest
in Germersheim und dem Mittelaltermarkt HASALAHA in Haßloch die Leute begeistern.
Nach Auflösung des Vereins 2024 und einem kleinen Rückzug, kommt Claudia & Team mit einer noch größeren Vision zurück - MYSTIKA -, um noch mehr Menschen mit auf eine fantastische Reise zu nehmen!
Allgemeine Informationen Teilnahmebedingungen und Vertragsbestandteil zu MYSTIKA
Wir als Veranstalter, sind bemüht, Authentizität, Sicherheit sowie Spaß und Vergnügen für Besucher und alle Aktiven zu vereinen. Jeder Mitwirkende kann zum Gelingen des Festes beitragen, wenn er sich an unseren Richtlinien orientiert. Alle Beteiligten verpflichten sich, die erfolgreiche Durchführung des Marktes zu fördern und nach besten Kräften zu unterstützen. Ihr sichert zu, Euch bei der Darstellung Eures Gewerbes, Handwerks, Handels und in der Darstellung Eurer Person an den Vorlagen / Überlieferungen der jeweiligen zeitlichen Epochen zu orientieren. Im Voraus vielen Dank für die Beachtung der Platzordnung und unserer Teilnahmebedingungen. Wir wünschen allen Besuchern und Mitwirkenden einen angenehmen Aufenthalt und ein schönes Fest!
Platz, Auf- und Abbau:
Der Teilnehmer kann den zugeteilten Platz nach Absprache mit dem Veranstalter belegen. Der Aufbau muss bis Mittwoch, 22:00 Uhr, abgeschlossen sein. Der Abbau hat grundsätzlich bis spätestens Montag 12:00 Uhr, zu erfolgen. Der Platz ist anschließend gründlich zu säubern. Der Teilnehmer hat dem Veranstalter und dessen Ordnungskräfte zu folgen und deren Anweisungen und Einweisungen zu folgen. Das Gelände darf nur nach Freigabe des Veranstalters befahren werden.
Die Platzeinteilung der Zelte, Lager u. ä. bleibt dem Veranstalter überlassen. Ein bestimmter Platz kann nicht beansprucht werden. Der zugeteilte Platz darf ohne Erlaubnis des Veranstalters keinem anderen überlassen werden.
Fahrzeuge sind nach dem Entladen sofort wieder vom Gelände zu entfernen. Während der Veranstaltung dürfen keine Fahrzeuge auf dem Veranstaltungsgelände verkehren. Das Befahren des Geländes hat in Schrittgeschwindigkeit zu erfolgen. Auf dem gesamten Gelände gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Das Parken auf dem Veranstaltungsgelände und in den abgesperrten Straßenteilen ist nicht gestattet. Ein ausreichend großer Parkplatz ist auf dem Messplatz am Sportgelände Wrede vorhanden (3 Minuten Fahrzeit).
Erscheinungsbild:
Mittelalter:
Alle Teilnehmer müssen entsprechend ihrer Darstellung gewandet sein. Ebenso einen möglichst authentischen mittelalterlichen Marktstand aufzustellen. Alle sichtbaren Teile sollten ausschließlich aus Holz, Tuch und Naturplanen bestehen. Alles andere wird verdeckt. Moderne Geräte und Plastikmaterialien sind zu verkleiden und/oder verdeckt aufzubewahren. Als Transportmittel sind z. B. Körbe erwünscht. Die ausgestellten Waren dürfen nicht in Kunststoffverpackungen dargeboten werden. Zum mittelalterlichen Flair passende Materialien sind zu verwenden. Alle Schläuche und Kabel sind mit trittsicheren Matten abzudecken oder in Holzführungen zu legen. Werbung und andere Aufdrucke sind so zu verdecken, dass sie aus dem Sichtfeld der Besucher verschwinden. Moderne Genussmittel (Cola, Chips, Popcorn, etc.) sollten unsichtbar für das Publikum verzehrt werden. Allgemeine Umgangsformen, Kleidung und Sprache in Bezug auf die mittelalterliche Zeit zu wahren. Ausdrücklich untersagt ist Zigaretten rauchen und der Handygebrauch im oder am Stand, bzw. Lager.
Nicht mittelalterlicher Bereich:
Wir sind bestrebt, den Besuchern ein unvergessliches Erlebnis zu bieten, hierzu gehören auch die Ausstellung und Darstellung der angebotenen Waren, die dem Auge des Besuchers schmeicheln. Schön dekorierte Stände mit Lichterketten, Tücher und Grünzeug laden die Besucher ein, am Stand zu verweilen. Alle Schläuche und Kabel sind mit trittsicheren Matten abzudecken und private Sachen für das Besucherauge zu verbergen. Ein aufgeräumter Standplatz ist maßgeblich!
Allgemein:
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Reinigung und Müllentsorgung am Standplatz
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den eigenen Standplatz sowie die davor liegende Gasse regelmäßig zu reinigen. Eine sorgfältige und regelmäßige Säuberung ist insbesondere vor dem Einlass der Besucher sicherzustellen, damit der Bereich stets ordentlich und einladend wirkt. Der während der Veranstaltung anfallende Müll ist täglich in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen. Insbesondere bei Gastronomiebetrieben ist darauf zu achten, dass ausreichend Abfallkörbe direkt am Stand bereitstehen, um eine unkomplizierte und hygienische Entsorgung zu gewährleisten. Der gesammelte Müll ist anschließend an den hierfür ausgewiesenen Müllsammelplatz zu bringen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine ordnungsgemäße Müllentsorgung am Standplatz verpflichtend ist. Teilnehmer, die ihren Müll nicht sachgerecht entsorgen, müssen mit einem Strafgeld in Höhe von 50 € rechnen.
Nach der Veranstaltung ist der Standplatz so zu verlassen, wie er vorgefunden wurde. Liegen gelassener Müll wird dem Teilnehmer in Rechnung gestellt und kann zudem zum Ausschluss für zukünftige Veranstaltungen führen.
2. Ein Firmenschild mit Namen und Anschrift gut sichtbar am Stand anzubringen (mittelalterlich, auf Holz oder Ähnlichem)
3. Für die gesetzlich geforderte Abdeckung der Stromleitungen ist der Teilnehmer verantwortlich. Kommt der Teilnehmer seiner Verpflichtung nicht nach, wird die Versorgung umgehend eingestellt und der Teilnehmer haftet gegenüber dem Veranstalter für alle Folgeschäden.
Feuerstelle und Brennholz:
Eine Feuerschale soll benutzt werden. Es ist nicht erlaubt, größere Feuer zu machen, da sonst Brandgefahr besteht. Jeder Teilnehmer hat zur Brandbekämpfung mindestens einen 6 kg Pulverlöscher oder einen Wasserlöscher W9 mit gültiger TÜV-Prüfplakette neben der Feuerstelle stehen haben (evtl. auch Löschdecke und 2 Wassereimer) und sollten für die Besucher nicht sichtbar platziert werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die vorgeschriebenen Überprüfungen an den Löschern auf eigene Kosten vorzunehmen zu lassen. Die entsprechenden Brandschutzvorschriften sind einzuhalten. Jedes offene Feuer ist ständig zu beaufsichtigen. Glut- und Aschereste sind sorgfältig abzulöschen und zu entsorgen. Die Bodenflächen der Feuerstellen sind vom Ersteller der Feuerstelle auszulegen und nach Beendigung wieder in den vorgefundenen Zustand zu versetzen. Gasflaschen sind in den gesetzlich vorgeschriebenen Behältnissen zu lagern. Es dürfen keine brennbaren Stoffe, Gasflaschen, usw. in der Nähe der Feuerstelle gelagert werden oder bei offenen Feuerstellen abgestellt werden. Brennholz wird nicht zur Verfügung gestellt!
Hunde / Tiere:
Zur allgemeinen Sicherheit sind Tiere, auch innerhalb eines Lagers, stets anzuleinen. Ansonsten ist das geltende Tierschutzgesetz zu beachten. Ebenso sind die Hinterlassenschaften sofort zu beseitigen. Entstandene Schäden sind vom Tierhalter getragen. Zugelassen sind alle Arten von Tieren, soweit sie nicht unter die Artenschutzgesetze fallen.
Nachtruhe und Musik:
Alle Teilnehmer sind dazu verpflichtet, sich so zu verhalten, dass es zu keinerlei Ruhestörungen kommt. Dabei ist besonders Rücksicht auf die Lagernachbarn und die Anwohner zu nehmen, die möglicherweise zur Ruhe kommen möchten. Ab dem offiziellen Ende des Marktes sind sämtliche Musikdarbietungen, Gesänge sowie jegliche Form von lautstarken Unterhaltungen unverzüglich einzustellen. Ruhestörungen können zum sofortigen Platzverweis führen. Musik, die elektronisch verstärkt wird und Musik, die der GEMA-Meldepflicht unterliegt, ist grundsätzlich nicht gestattet.
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Waffen:
Zu einem Mittelalterfest gehören als Ergänzung vieler Gewandungen auch Waffen. Natürlich gilt es immer, die Bestimmungen des deutschen Waffengesetzes zu beachten, bzw. im Grauzonenbereich (Dekorwaffen, Theaterwaffen, Sportwaffen und so genannte Schaukampfwaffen) Hausverstand einzusetzen und unsere Richtlinien einzuhalten! Scharfe Waffen sind grundsätzlich verboten! (Ausnahme: Im Rahmen einer abgesicherten Vorführung nach Absprache mit dem Veranstalter. Auch so genannte „Bauernwaffen“ (Sensen, Mistgabeln, Dreschflegel) dürfen nur im Rahmen des Umzuges oder einer genehmigten Vorführung mitgeführt werden. Ansonsten sind sie sicher zu verwahren!
„Sportwaffen“ (wie z.B. Armbrust und Bogen) sind ausschließlich auf die Benutzung im abgesicherten Bereich an den jeweiligen Ständen, bzw. im Rahmen von Vorführungen beschränkt. Als Ergänzung zur Gewandung dürfen sie außerhalb dieser Zonen nur im entspannten Zustand mitgeführt werden. Die Besitzer dieser Waffen müssen 18 Jahre alt sein. Der Waffenträger darf diese Waffen nicht im alkoholisierten Zustand mit sich führen, bzw. ist für ihre sichere Verwahrung verantwortlich. Da auch bei den Veranstaltungen Holzspielzeug in Waffenform für Kinder in Umlauf ist, weisen wir darauf hin, dass die Eltern für einen etwaigen Unfall, der damit geschieht, haften.
Versicherungen und Haftung:
Der Teilnehmer hat ausreichende Haftpflicht-, Diebstahl-, Brandschutz-, sowie weitere benötigte Versicherungen abzuschließen und auf Verlangen die Versicherungsscheine vorzulegen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen und Gegenständen, die dem Teilnehmer durch Unfälle jeglicher Art oder aus sonstiger Veranlassung erwachsen, noch für daraus resultierende Folgeschäden.
Eine Haftung als Folge von Ausfall, Verkürzung, Verlegung der Veranstaltung oder höhere Gewalt wird nicht übernommen. Der Veranstalter kann auch nicht durch dadurch entstehende Schäden oder eintretenden Verdienstausfall haftbar gemacht werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten im Zusammenhang mit der Einrichtung, dem Betrieb, dem Aufbau des Lagers, des Verkaufsstandes und wegen der Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht geltend gemacht werden.
Die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen gelten als bekannt und müssen selbstverständlich eingehalten werden. Außerdem sind die Auflagen der jeweiligen Stadt, bzw. Gemeinde, das Bundesseuchengesetzt, das Tierschutzgesetz sowie die Verordnung zum Lärmschutz einzuhalten.
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Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen können zum sofortigen Ausschluss vom Markt führen.
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Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.
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Der Veranstalter behält sich rechtliche Schritte bei groben Verstößen vor.
Toiletten:
Wir legen sehr viel Wert auf saubere und hygienische Toilettenanlagen. Wir bitten Euch, diese sauber zu halten. Gerne könnt ihr einen freiwilligen Obolus für die Toilettenfee hinterlegen, um die Sauberhaltung zu honorieren.
Marktzeiten:
Donnerstag 11 – 22 Uhr
Freitag 14 – 22 Uhr
Samstag 11 – 22 Uhr
Sonntag 11 – 18 Uhr
Eure Mithilfe:
Eure Mithilfe ist sehr willkommen. Vor und auch während des Marktes. Gerne könnt Ihr Euch bei uns melden.
Ansprechpartner – Orga:
Dort laufen alle Fäden zusammen. Wer Probleme oder Wünsche hat, Auskünfte erbittet und/oder Anregungen
vortragen möchte, ist herzlich willkommen.
Claudia Michaelis - 01 73 / 9 76 95 26
Notruf 110 112
Krankenwagen 19 222
Polizei Germersheim 0 72 74 – 95 80
Bei idealem Festwetter im sonnigen Germersheim freuen wir uns, Euch zu begrüßen. Wir wünschen Euch viel Spaß
und bedanken uns für Euer Mitwirken.
Mit zauberhaften Grüßen
Claudia Michaelis