top of page


Allgemeine Informationen 
Teilnahmebedingungen

und Vertragsbestandteil zu MYSTIKA


Uns ist wichtig, dass MYSTIKA für alle Beteiligten ein stimmiges, sicheres und besonderes Erlebnis wird. Mit diesen Teilnahmebedingungen möchten wir einen klaren und fairen Rahmen schaffen, damit sich Besucherinnen und Besucher ebenso wie alle Mitwirkenden wohlfühlen können. Wir bitten daher alle Teilnehmenden, die Veranstaltung nach bestem Wissen zu unterstützen und sich bei der Darstellung ihres Gewerbes, Handwerks, Handels oder ihrer Person am jeweiligen Themen- und Epochenbezug zu orientieren. Vielen Dank für Eure Mithilfe und die Beachtung dieser Regelungen.

 

Platz, Auf- und Abbau, Parken:
Die zugeteilten Flächen werden vom Veranstalter geplant und abgestimmt. Wir bemühen uns dabei um eine sinnvolle und faire Einteilung für alle Beteiligten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht jedoch nicht. Eine Weitergabe oder Überlassung des Platzes an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters möglich.

Für An- und Abfahrt bitten wir darum, ausschließlich die freigegebenen Wege und Zufahrten zu nutzen. Der Hauptaufbau beginnt am Mittwoch, 03.06., ab 10 Uhr und muss bis DO 04.06. um 9 Uhr abgeschlossen sein. Alle Fahrzeuge müssen am 03.06. bis 21 Uhr das Veranstaltungsgelände verlassen haben. Fahrzeuge sind nach dem Entladen bitte zeitnah vom Veranstaltungsgelände zu entfernen. Während der Veranstaltungszeiten dürfen auf dem Gelände keine Fahrzeuge verkehren. Das Befahren ist nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Auf dem gesamten Gelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Das Parken auf dem Veranstaltungsgelände sowie in abgesperrten Straßenbereichen ist nicht gestattet. Ein kostenloser Parkplatz steht auf dem Messplatz am Sportgelände Wrede zur Verfügung. Wir bitten um rücksichtsvolles und platzsparendes Parken.

Der Abbau kann erst nach dem offiziellen Ende des Marktgeschehens und nach Freigabe durch den Veranstalter beginnen. Das gilt auch für das Räumen, Schließen und Verstauen von Ständen, Lagern, Inventar und Ausrüstung. Sollte es aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen notwendig sein, behalten wir uns eine Verlängerung der Öffnungszeiten vor. Vor der Freigabe ist das Befahren des Geländes aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

 

Der Abbau hat grundsätzlich bis spätestens Montag 12:00 Uhr, zu erfolgen. Der zugeteilte Platz ist anschließend vollständig geräumt und sauber zu hinterlassen. Den Anweisungen des Veranstalters, des Ordnungspersonals und sonstiger beauftragter Personen ist im Rahmen der Durchführung und Sicherheit der Veranstaltung Folge zu leisten. Das Befahren des Geländes ist nur nach ausdrücklicher Freigabe zulässig.

 

Anmeldung und Rücktritt:
Die Anmeldung erfolgt über das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter die Teilnahme ausdrücklich bestätigt beziehungsweise die Rechnung übersendet. Verbindlich wird die Buchung mit dem fristgerechten Eingang der vereinbarten Standgebühr. Sollte die Zahlung nicht rechtzeitig eingehen, kann die Reservierung nach vorheriger Erinnerung und angemessener Nachfrist aufgehoben und die Fläche anderweitig vergeben werden.

Mit Unterzeichnung und Rücksendung des Vertragsangebots beziehungsweise mit Annahme der Buchungsbestätigung bestätigen die Teilnehmenden ihre verbindliche Teilnahme nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen.
Ein Rücktritt ist bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Erfolgt der Rücktritt bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, kann eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50 % der vereinbarten Standmiete anfallen, sofern nicht nachgewiesen wird, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichterscheinen kann die vereinbarte Teilnahmegebühr berechnet werden, wenn der Platz nicht oder nicht zu vergleichbaren Bedingungen anderweitig vergeben werden kann. Selbstverständlich bleibt der Nachweis möglich, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In besonderen Fällen, etwa bei nachgewiesener Krankheit, einem Todesfall im nahen persönlichen Umfeld oder höherer Gewalt, kann der Veranstalter nach billigem Ermessen ganz oder teilweise von Kosten absehen. Die vorstehenden Rücktrittsregelungen gelten unabhängig davon, ob die Teilnahmegebühr zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits vollständig bezahlt wurde.

 

Marktzeiten:
Donnerstag     11 – 22 Uhr                  
Freitag            14 – 22 Uhr
Samstag         11 – 22 Uhr
Sonntag          11 – 18 Uhr

 

Erscheinungsbild:
Nicht mittelalterlicher Bereich: 
Auch außerhalb des mittelalterlichen Bereichs wünschen wir uns ein gepflegtes, thematisch passendes und für Besucher ansprechendes Erscheinungsbild. Schön gestaltete und ordentliche Stände tragen viel zur Atmosphäre der Veranstaltung bei. Schläuche und Kabel sind sicher mit trittsicheren Abdeckungen zu versehen. Private Gegenstände sowie nicht zur Darstellung gehörende Materialien sollten möglichst außerhalb des Sichtbereichs aufbewahrt werden.

 

Mittelalter: 
Im mittelalterlichen Bereich wünschen wir uns eine zur Darstellung passende Gewandung sowie ein möglichst stimmiges Erscheinungsbild des Standes. Sichtbare Standbestandteile sollten überwiegend aus Holz, Stoff oder vergleichbaren, zum Gesamtbild passenden Materialien bestehen. Moderne Geräte, Verpackungen und Kunststoffmaterialien sind nach Möglichkeit zu verkleiden oder außerhalb des Sichtbereichs aufzubewahren. Schläuche und Kabel sind sicher abzudecken oder passend zu verlegen. Werbung und moderne Aufdrucke sollten so angebracht oder verdeckt werden, dass das historische Gesamtbild möglichst erhalten bleibt. Auch der Konsum moderner Genussmittel sowie die Nutzung von Mobiltelefonen sollten nach Möglichkeit außerhalb des Blickfelds der Besucher erfolgen.

 

Verkaufsstände und Warenangebot:
Die folgenden Regelungen gelten ergänzend für Verkaufs- und Themenstände im Fantasy-, Cosplay- und Sammlerbereich. Es dürfen sowohl gebrauchte als auch originalverpackte Artikel verkauft werden. Dazu zählen Konsolen, Videospiele, Zubehör, Figuren, Sammelkarten sowie andere Sammlerstücke, Ton- und Bildträger, Comics, Mangas, Bücher, Kleidung, Accessoires, Brett- und Kartenspiele, Spielzeug, Kunst und Selbstgemachtes. Artikel, die nicht zum Thema passen, sind vom Verkauf ausgeschlossen.

Nicht lizenzierte Fanart darf nur angeboten werden, soweit deren Vertrieb rechtlich zulässig ist und sie eine eigene schöpferische Gestaltung erkennen lässt. Der Verkauf unlizenzierter Produkte, Fälschungen, unzulässiger Nachbauten, offensichtlich rechtsverletzender Kopien sowie von Werken Dritter ohne erforderliche Nutzungsrechte ist untersagt. Auf Verlangen des Veranstalters sind Herkunft, Echtheit und gegebenenfalls bestehende Nutzungsrechte der angebotenen Waren in geeigneter Weise nachzuweisen.

Der Verkauf gewaltverherrlichender, indizierter, beschlagnahmter oder sonst rechtswidriger Produkte ist unzulässig. Dies gilt auch für Raubkopien, gefälschte Sammelkarten und sonstige rechtsverletzende Vervielfältigungen. Gesetzliche Kennzeichnungs-, Preisangaben- und Informationspflichten sind von den Anbietenden eigenverantwortlich einzuhalten.

KI-generierte Werke sind im Bereich Art & Crafting nur zulässig, soweit dies vom jeweiligen Veranstaltungskonzept ausdrücklich zugelassen ist. Der Einsatz KI-gestützter Inhalte bei Präsentation und Verkauf ist nur erlaubt, wenn Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden. Auf Verlangen sind entsprechende Nachweise oder Erläuterungen vorzulegen.
 
Reinigung und Müllentsorgung am Standplatz
Bitte haltet Euren Standplatz und die angrenzende Gasse während der gesamten Veranstaltung sauber und ordentlich. Besonders vor dem Einlass der Besucher sollte auf ein gepflegtes und sicheres Erscheinungsbild geachtet werden. Anfallender Müll ist täglich in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen. Gastronomische Stände sollen ausreichend Abfallbehälter bereithalten und den gesammelten Müll zum ausgewiesenen Sammelplatz bringen.

Bei nicht ordnungsgemäßer Müllentsorgung oder Verschmutzungen kann der Veranstalter den hierdurch entstehenden zusätzlichen Reinigungsaufwand nach vorheriger Aufforderung und soweit rechtlich zulässig in angemessenem Umfang in Rechnung stellen. Nach Veranstaltungsende ist der Standplatz in einem ordnungsgemäßen, geräumten Zustand zu hinterlassen. Erhebliche oder wiederholte Verstöße können bei künftigen Platzvergaben berücksichtigt werden.
    
Ein Firmenschild oder eine sonstige gesetzlich erforderliche Anbieterkennzeichnung ist gut sichtbar am Stand anzubringen. Soweit dies zum Darstellungskonzept passt, soll die Ausführung optisch stimmig erfolgen.

Für die ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Absicherung der am Stand verlegten Leitungen ist die jeweilige teilnehmende Person verantwortlich. Werden sicherheitsrelevante Mängel trotz Aufforderung nicht unverzüglich beseitigt, kann die betroffene Versorgung bis zur Behebung unterbrochen werden. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
               

Hunde / Tiere:
Tiere sind auf dem Veranstaltungsgelände so zu halten, dass sich andere Gäste und Mitwirkende nicht gefährdet oder unzumutbar beeinträchtigt fühlen. Soweit erforderlich, sind Tiere anzuleinen. Die geltenden tierschutz- und artenschutzrechtlichen Vorschriften sind selbstverständlich zu beachten. Hinterlassenschaften sind bitte umgehend zu beseitigen. Für durch Tiere verursachte Schäden oder Beeinträchtigungen gilt die gesetzliche Verantwortung der haltenden Person.

 

Feuerstelle und Brennholz:                                                
Offene Feuerstellen sind nur in geeigneten Feuerschalen oder anderen zugelassenen Vorrichtungen erlaubt. Größere offene Feuer sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Wer eine Feuerstelle betreibt, sorgt bitte für geeignete Löschmittel und die Einhaltung der geltenden Brandschutzvorschriften. Offenes Feuer muss jederzeit beaufsichtigt werden. Glut- und Aschereste sind vollständig abzulöschen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Brennbare Stoffe und Gasflaschen dürfen nicht in unmittelbarer Nähe gelagert werden. Bitte schützt auch den Untergrund und hinterlasst die Fläche nach der Nutzung in ordnungsgemäßem Zustand. Brennholz wird nicht gestellt.

 

Nachtruhe:                                               
Wir bitten alle Teilnehmenden, besonders in den Abend- und Nachtstunden Rücksicht auf benachbarte Lagerflächen und Anwohner zu nehmen. Ab dem offiziellen Ende des Marktbetriebs sind Musikdarbietungen, Gesänge und sonstige lautstarke Aktivitäten einzustellen, soweit sie die Nachtruhe beeinträchtigen könnten. Erhebliche oder wiederholte Ruhestörungen können im Rahmen der Veranstaltung entsprechende Maßnahmen nach sich ziehen.

 

Musiknutzung und GEMA-Freiheit: 
Die Veranstaltung ist nach dem derzeitigen Konzept grundsätzlich ohne vergütungspflichtige öffentliche Musikwiedergaben geplant. Deshalb darf Musik nur im Rahmen der geltenden Vorgaben des Veranstalters und der gesetzlichen urheberrechtlichen Bestimmungen genutzt werden.
1.    Auf dem gesamten Festivalgelände ist das Abspielen urheberrechtlich geschützter oder vergütungspflichtiger Musik nur zulässig, wenn hierfür eine ausdrückliche Freigabe des Veranstalters vorliegt und sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
2.    Das Betreiben elektronischer Soundanlagen, Bluetooth-Lautsprecher, Radios oder Smartphones zur öffentlichen Musikwiedergabe ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters untersagt.
Akustische Musik im Lager oder am Stand ist zulässig, soweit sie den Charakter der Veranstaltung nicht beeinträchtigt, keine unzumutbaren Störungen verursacht und ausschließlich rechtmäßig genutzte Inhalte umfasst, insbesondere gemeinfreies Liedgut oder eigene, frei nutzbare Kompositionen.

Haftung bei Verstößen (Regressklausel):
1.    Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, im Rahmen ihres Auftritts und Aufenthalts keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber- oder Leistungsschutzrechte, zu verletzen.
2.    Werden durch schuldhafte Verstöße einer teilnehmenden Person Ansprüche Dritter gegen den Veranstalter geltend gemacht, stellt die verursachende Person den Veranstalter im gesetzlich zulässigen Umfang von solchen Ansprüchen frei, soweit sie die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
3.    Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Musikvorgaben kann der Veranstalter nach pflichtgemäßem Ermessen geeignete Maßnahmen bis hin zum Ausschluss von der Veranstaltung ergreifen.

 

Waffen:
Das Mitführen und Verwenden von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen und Requisiten ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften und der Veranstaltungsregeln zulässig. Maßgeblich sind dabei insbesondere die Vorgaben des deutschen Waffenrechts. Im Zweifel entscheidet der Veranstalter im Interesse der Sicherheit über die Zulässigkeit einzelner Gegenstände.

Scharfe Waffen sind auf dem Veranstaltungsgelände grundsätzlich unzulässig, es sei denn, ihre Verwendung ist für eine abgesicherte Vorführung ausdrücklich genehmigt. Das Mitführen echter Waffen oder täuschend echt wirkender Waffenimitationen in öffentlich zugänglichen Bereichen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und kann vom Veranstalter unabhängig davon untersagt werden. Messer, Metallimitationen sowie sogenannte Bauernwaffen dürfen nur geführt oder gezeigt werden, wenn dies im Einzelfall genehmigt und sicher organisiert ist. Sportgeräte wie Bogen oder Armbrust dürfen ausschließlich in den hierfür vorgesehenen, abgesicherten Bereichen verwendet werden.

Außerhalb freigegebener Zonen dürfen zugelassene Gegenstände nur in sicherem und ungefährlichem Zustand mitgeführt werden. Sie dürfen nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss geführt werden und sind jederzeit gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Für Kinder mitgeführte Spielzeugwaffen unterliegen der Aufsichtspflicht der begleitenden Erziehungsberechtigten.

 

Versicherungen und Haftung:
Bitte sorgt eigenverantwortlich für eine ausreichende Absicherung Eurer Risiken und schließt – soweit erforderlich oder sinnvoll – passende Versicherungen für Euren Bereich ab, zum Beispiel eine Betriebshaftpflicht. Auf Verlangen des Veranstalters sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Außerdem sind alle für Stand, Lager, Waren und Tätigkeiten geltenden gesetzlichen Bestimmungen eigenverantwortlich einzuhalten.

Bei Ausfall, Unterbrechung, Verkürzung, Verlegung oder sonstiger Änderung der Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder sicherheitsrelevanter Umstände, richtet sich eine etwaige Haftung oder Erstattung nach den gesetzlichen Vorschriften und den vertraglichen Vereinbarungen. Soweit Dritte im Zusammenhang mit dem von Teilnehmenden verantworteten Aufbau, Betrieb oder Verhalten berechtigte Ansprüche gegen den Veranstalter geltend machen, haften beziehungsweise stellen die verursachenden Teilnehmenden den Veranstalter im gesetzlich zulässigen Umfang frei, sofern sie die Ursache zu vertreten haben.

Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertretungen oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

Jugendschutz: 
Die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen sind einzuhalten. Ausstellende und Standbetreibende sind für die rechtskonforme Abgabe von Waren und Leistungen an Minderjährige selbst verantwortlich. Im Zweifel sind geeignete Altersnachweise zu prüfen. Darüber hinaus sind die jeweils einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere zum Infektionsschutz, Tierschutz, Lärmschutz sowie behördliche Auflagen der zuständigen Stadt oder Gemeinde, einzuhalten.

Hygiene- und Bewirtschaftungsrichtlinien 
 

Lebensmittelhygiene & Personal
•    Jeder Standbetreiber ist für die Einhaltung der geltenden Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) und der EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verantwortlich.
•    Das Personal muss über gültige Bescheinigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG) verfügen. Personen, die keinen Gesundheitsausweis vorlegen können, müssen die Zubereitung von Speisen einstellen.
•    Am Stand ist eine Einrichtung zum hygienischen Händewaschen (Fließend Wasser, Seife, Einmalhandtücher) vorzuhalten.
Ausschank & Jugendschutz
•    Der Ausschank alkoholischer Getränke ist genehmigungspflichtig und muss dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) entsprechen.
•    Es gilt die "Apfelsaft-Regel": Mindestens ein alkoholfreies Getränk darf nicht teurer sein als das günstigste alkoholische Getränk.
Lagerung & Kühlung
•    Leicht verderbliche Waren sind lückenlos nach DIN 10508 zu kühlen.
•    Waren sind vor Witterung, Staub und Ungeziefer geschützt zu lagern (Spuckschutz-Pflicht bei offener Ware).
Geschirr & Reinigung
•    Historisches Geschirr (Ton/Holz) muss lebensmittelecht versiegelt und bei min. 60°C maschinell gereinigt werden.
•    Abwässer dürfen nur in die vorgesehenen Entsorgungssysteme eingeleitet werden.

Auf Verlangen sind dem Veranstalter oder dem Veterinäramt Eigenkontrollnachweise (z.B. Temperaturlisten) vorzulegen. Ergänzend gelten die spezifischen Auflagen des lokal zuständigen Gesundheits- und Ordnungsamtes. Die vorgenannten Pflichten gelten vollumfänglich für alle Stände, die Lebensmittel (einschließlich Getränke) in Verkehr bringen. Schankwirte haben zudem die spezifischen Hygieneanforderungen für Getränkeschankanlagen eigenverantwortlich sicherzustellen. Die Gestattung für Schankbetriebe ist direkt beim zuständigen Ordnungsamt anzumelden.

 

Strom und Wasser:
Die Stromversorgung wird durch den vom Veranstalter beauftragten Fachbetrieb bereitgestellt. Ab dem jeweiligen Übergabepunkt sind die Teilnehmenden für ihre eigenen Leitungen, Geräte und Anlagen verantwortlich. Installation und Nutzung müssen den einschlägigen technischen und sicherheitsrechtlichen Vorschriften entsprechen. Bei festgestellten Mängeln ist die Nutzung unverzüglich einzustellen.


Der Veranstalter oder der beauftragte Fachbetrieb kann bei festgestellten Sicherheitsmängeln die Stromzufuhr ganz oder teilweise unterbrechen, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Am Boden verlegte Leitungen sind mit geeigneten, stolpersicheren Abdeckungen zu sichern.

Ab dem Übergabepunkt der Stromversorgung tragen die Teilnehmenden die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand, die sachgerechte Verlegung und den sicheren Betrieb ihrer eigenen Leitungen und Anlagen. Für Schäden, die aus von ihnen zu vertretenden Mängeln entstehen, haften sie nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Stromausfälle außerhalb des Verantwortungsbereichs des Veranstalters haftet dieser nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Der Stromverbrauch der Händler und Versorger wird nach einer pauschalen Abrechnung, basierend auf dem in der Anmeldung angegebenen Anschluss, gemäß Vorgabe des Veranstalters berechnet.

Für die Wasserversorgung sind ausschließlich Geka-Kupplungen sowie für Trinkwasser zugelassene Zu- und Abwasserschläuche zu verwenden; andere Anschlüsse sind nicht gestattet.

Bei erheblichen oder trotz Aufforderung nicht beseitigten Verstößen gegen diese Sicherheitsbestimmungen kann der Veranstalter geeignete Maßnahmen bis hin zur Unterbrechung der Versorgung oder zum Ausschluss von der Veranstaltung ergreifen. Eine Haftung des Veranstalters für Ausfälle oder Störungen infolge höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

Toiletten und Badhaus:                
Wir legen sehr viel Wert auf saubere und hygienische Toilettenanlagen. Wir bitten Euch, diese sauber zu halten. Gerne könnt ihr einen freiwilligen Obolus für die Toilettenfee hinterlegen, um die Sauberhaltung zu honorieren. 
Es wird ein Toilettenwagen im Mittelalterbereich des Festungsgrabens stehen. Direkt am Haupteingang in der Mittelpoterne, Richtung Ausgang zur Bühne sind fest installierte Toiletten und im Uni Park wird ein Toilettenwagen und ein Behinderten Toi Toi stehen. Dies ist nur für Behinderte vorgesehen!
Im Uni Park wird ein Badehaus stehen – Zuber und Dusche – der Obolus hierfür ist eigenständig zu entrichten. 

 

Bild- und Videoaufnahmen: 
Im Rahmen der Veranstaltung können durch den Veranstalter oder beauftragte Personen Bild- und Videoaufnahmen erstellt werden. Diese werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und für die Dokumentation sowie Öffentlichkeitsarbeit der Veranstaltung verwendet. Wer im Einzelfall keine Aufnahmen von sich oder dem eigenen Stand wünscht, kann dies den Fotografierenden oder dem Veranstalter jederzeit mitteilen. Solche Hinweise werden im Rahmen der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten selbstverständlich berücksichtigt.

 

Drohnenflüge: 
Aus Sicherheitsgründen ist der Einsatz von Drohnen auf allen Mystika Geländen strengstens untersagt. Über großen Menschenmengen und Veranstaltungen ist das Fliegen von Drohnen verboten. Dieses Verbot gilt für Besucher, Teilnehmer, Medienvertreter und Fotografen.
       
Die Teilnahmebedingungen sowie ergänzende Vertrags- und Datenschutzinformationen sind Bestandteil der

Teilnahmevereinbarung: Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen des Mystika Festivals in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.  www.festival-mystika.com/agb     www.festival-mystika.com/datenschutz

•    Erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen können nach vorheriger Prüfung und, soweit zumutbar, Abmahnung zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
•    Im Fall eines berechtigten Ausschlusses richtet sich eine etwaige Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte nach den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschriften.
•    Bei groben oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen behält sich der Veranstalter die Geltendmachung weiterer ge-setzlicher Ansprüche vor.
•    Sicherheitsanweisungen des Veranstalters, des Ordnungspersonals und des Mystika-Teams ist Folge zu leisten.


Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Eure Mithilfe:
Eure Mithilfe ist jederzeit herzlich willkommen. Wenn Ihr Euch im Vorfeld einbringen möchtet oder jemanden kennt, der gern Teil von MYSTIKA werden möchte, freuen wir uns sehr über eine Nachricht. Jede Unterstützung hilft dabei, das Festival noch schöner zu gestalten.

 

Ansprechpartner – Orga:
Hier laufen alle organisatorischen Fragen zusammen. Wer Wünsche, Anregungen oder Probleme hat und Auskunft benötigt, kann sich jederzeit gern an uns wenden.
Claudia Michaelis +49 (0)173 9769526    

 

Mystika Team für Notfälle und Hilfe:
Alle Mitglieder des Mystika-Teams sind mit Funkgeräten ausgestattet. Bei Problemen, Streitigkeiten oder Notfällen sprecht bitte das Team an – Hilfe wird dann umgehend organisiert.


Notruf     110     112    
Krankenwagen 19 222
Polizei Germersheim 0 72 74 – 95 80 

Wir freuen uns sehr darauf, Euch in Germersheim begrüßen zu dürfen, und wünschen schon jetzt eine schöne und gelungene Zeit bei MYSTIKA. Vielen Dank für Euer Mitwirken, Euer Engagement und die Unterstützung dieses besonderen Festivals.

 

Mit zauberhaften Grüßen
Claudia Michaelis & Team


MYSTIKA
Magie & Transformation
Claudia Michaelis
Gebrüder-Theysohn-Straße 17
67716 Heltersberg

www.festival-mystika.com
E-Mail: mystika-festival@hotmail.com
+49 (0)173 9769526

 

 

 

bottom of page